Die Ampelpärchen dürfen bleiben: Ein Mann hatte gegen die schwul-lesbischen Paarmotive im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel geklagt. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun - die Liebenden dürfen bleiben.
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Ein Münchner hatte vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt. Nachdem das VG die Klage zurückgewiesen hatte, beantragte der Kläger eine Zulassung der Berufung beim Bayerischen VGH - allerdings ohne Erfolg. Laut VGH ergäben sich"keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition beziehungsweise einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen".
Oberbürgermeister Dieter Reiter freut sich über die endgültige Zurückweisung der Klage:"München ist weltoffen, vielfältig und tolerant - genau dafür stehen auch die Ampelpärchen", so Reiter. Die Piktogramme wurden erstmals anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 eingesetzt - seit Juli 2019 sind die Ampelpärchen dauerhaft installiert.
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