Der Mörder des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer bleibt in Haft. Eine Entlassung komme derzeit nicht in Betracht, teilte die Strafvollstreckungskammer Regensburg mit. Juristisch wäre eine vorzeitige Haftentlassung des Irakers bald möglich gewesen. ⬇️
Der als Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker bleibt in Haft. Der Anwalt des Verurteilten habe den Antrag auf Haftentlassung zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg am Freitagabend, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.Juristisch gesehen wäre eine vorzeitige Haftentlassung des Irakers ab dem 15. Januar 2023 möglich gewesen.
Sein Rechtsanwalt Adam Ahmed hatte daraufhin den beteiligten Behörden Versäumnisse vorgeworfen: Als "Farce" und einen "absoluten Irrsinn" bezeichnete Ahmed den Umstand, dass nach 18 Jahren Gefängnisstrafe plötzlich die Identität von Herish A. infrage gestellt werde.Der gewaltsame Tod des Münchner Modemachers Rudolph Moshammers, einer Galionsfigur der Münchner Schickeria, hatte deutschlandweit ein großes Medienecho ausgelöst.
Im Verhör gesteht Herish A., Moshammer erdrosselt zu haben; dieser hätte ihm nach dem Sex weniger Geld als vereinbart zahlen wollen. Wegen Mordes wird Herish A. am 21. November 2005 von einem Münchner Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellt das Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" fest. Das beinhaltet, dass der Verurteilte nach 15 Jahren Haft nicht auf Bewährung freikommen kann wie sonst bei lebenslänglich üblich.
Mit dem schriftlichen Hinweis der Strafvollstreckungskammer Regensburg, die für die Justizvollzugsanstalt Straubing zuständig ist, sind sowohl die Spekulationen auf eine baldige Abschiebung Herish A.‘s als auch auf einen Freigang auf Bewährung in Deutschland vom Tisch."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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