#Heilbronn (ots) Nach festgestellten Ungereimtheiten beim Abgleich der Sozialversicherungsdaten mit den Beschäftigungsdaten gingen Ermittler der
Nach festgestellten Ungereimtheiten beim Abgleich der Sozialversicherungsdaten mit den Beschäftigungsdaten gingen Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn dem Fall nach.
Deren Ermittlungen bestätigten den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte in den Sommermonaten der Jahre 2020 und 2021 für einen Zeitraum von insgesamt fünf Monaten Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen hatte. Demnach hatte der Mann zwei unterschiedliche Beschäftigungen pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter verschwiegen. Dadurch bezog der im Leistungsbezug stehende Mann Arbeitslosengeld II in Höhe von 4.
Das Amtsgericht Besigheim verurteilte den 46-jährigen Beschuldigten wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 45 Euro .Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.
Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Leistungsmissbrauch wird u.a. mit modernen Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt. Dabei werden die Meldedaten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung mit den Leistungsempfängerdaten abgeglichen, um Überschneidungen festzustellen, deren Ursachen anschließend aufgeklärt werden. Wer falsche bzw. unvollständige Angaben macht, oder Änderungen nicht bzw.
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