München (lby) - Fitnessstudios müssen für selbstständig tätige Trainer unter bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das gilt für
23.08.2023, 11:19
Fitnessstudios müssen für selbstständig tätige Trainer unter bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das gilt für Trainerinnen und Trainer, die eine Stundenvergütung erhalten, ohne unternehmerische Gestaltungsfreiheit zu haben, wie aus einem Urteil des Bayerischen hervorgeht, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.
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