München - Das Landgericht München hat Beschwerden gegen die Überwachung eines sogenannten «Pressetelefons» mutmaßlicher Mitglieder der Klimaschutzgruppe
Staatsanwälte ermitteln gegen einige radikale Klimaschützer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dabei dürfen auch Telefone abgehört werden, sagen Richter in München.
Das Landgericht München hat Beschwerden gegen die Überwachung eines sogenannten "Pressetelefons" mutmaßlicher Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation verworfen. Die Generalstaatsanwaltschaftermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mitglieder der Gruppe. Journalisten hatten Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zur Überwachung des Telefonanschlusses eingelegt.
Das Landgericht wies die Beschwerden als unbegründet ab. Das Telefon sei nicht nur für Gespräche mit Medienvertretern genutzt worden. Nach Aktenlage bestehe der Verdacht, dass die Letzte Generation die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung erfülle. Die Tat wiege schwer, "und die Sachverhaltserforschung wäre auf andere Weise wesentlich erschwert worden". DieAktivisten hatten nicht nur Straßen und Flughäfen blockiert.
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