Kommentar: Unternehmen fehlt der Schutz bei eigenen internen Ermittlungen

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Nachforschungen im Rahmen der unternehmerischen Compliance brauchen endlich Regeln. Vor allem vor dem Hintergrund eines expansiven Sanktionsrechts.

Die Ergebnisse interner Untersuchungen sind aktuell nicht vor dem Zugriff staatlicher Ermittler geschützt.Anders als die derzeitige politische Diskussion vermuten lässt, greift der Gesetzgeber gerne zum Mittel der Regulierung. Im Rücken neuer Vorschriften entsteht dabei zugleich ein Dickicht an Straf- und Bußgeldvorschriften, das die Durchsetzung der Regulierung erleichtern soll.

In einer Reihe von Entscheidungen haben Gerichte klargestellt, dass die Ergebnisse der internen Untersuchungen nicht sicher vor dem Zugriff staatlicher Ermittler geschützt sind. Gerade dann, wenn das Management über die Herangehensweise unsicher ist, kann dies zu einem Dilemma führen.

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