Mitte Juni waren nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann Strafermittlungen eingeleitet worden. Jetzt gibt es Neuigkeiten von der Staatsanwaltschaft.
Till Lindemann, Frontsänger von Rammstein, steht während eines Deutschland-Konzerts auf der Bühne .unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe.
Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.
Die litauischen Behörden hatten bereits die Einleitung von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem einem Konzert inabgelehnt. Diese Unterlagen habe die Staatsanwaltschaft Berlin ausgewertet. Auch dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für Sexualstraftaten ergeben. Die Herkunft eines Hämatoms allein lasse keinen Rückschluss auf eine solche Tat oder einen Beschuldigten zu, hieß es.
Zudem konnte auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu Lindemann nicht erhärtet werden. Diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können. Auch die Ermittlungen gegen die Tourmanagerin, gegen die Vorwürfe des Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich erhoben worden waren, wurden eingestellt.
„Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt“, erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt, am Dienstag. Gegen „unzulässige Darstellungen“ und „rechtswidrige Verdachtsberichterstattung“ werde die Kanzlei weiter zivilrechtlich vorgehen.
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