Bundesverfassungsgericht urteilt: Muss der Bund eine AfD-nahe Stiftung fördern?
sieht sich dadurch indirekt benachteiligt und hat in Karlsruhe geklagt. An diesem Mittwoch verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Mariana Harder-Kühnel sagte, es sei skandalös, dass den anderen sechs parteinahen Stiftungen "jährlich öffentliche Zuschüsse von mittlerweile insgesamt etwa 660 Millionen Euro gewährt werden, aber nur die Stiftung der AfD davon ausgenommen wird".
Allein aus dem Haushalt des Innenministeriums sind für dieses Jahr 148 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen eingeplant, die der politischen Bildungsarbeit dienen. Das restliche Geld kommt von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt.Dabei sind die Förderkriterien bis heute nirgendwo gesetzlich geregelt. Als Richtschnur gilt ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986.
Einen ebenso unaufgeregten wie genauen Blick ins Innere der AfD wirft der Dokumentarfilm "Eine deutsche Partei":Für die praktische Umsetzung haben die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte "eine wiederholte Vertretung" der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hat sich die Politik seither orientiert.
Danach werden die Zuschüsse "nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen".25.10.2022 In der Verhandlung im Oktober hatte die DES-Vorsitzende Erika Steinbach gesagt, ohne Zuschüsse seien derzeit maximal 50 Veranstaltungen im Jahr möglich, es könnten keine Stipendien vergeben und kein Parteiarchiv aufgebaut werden. Dabei vermittle die Stiftung "garantiert auf gar keinen Fall" verfassungsfeindliches, antisemitisches und menschenverachtendes Gedankengut oder Rassismus.
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