Die Bundesregierung hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zu einer leichteren Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen. Zude ...
Die Verabschiedung des Entwurfs sei „ein großer Moment“ für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am Mittwoch im Anschluss mit. „Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.
Mit der Reform will die Bundesregierung Deutschland unter anderem für Fachkräfte attraktiver machen. Zugleich soll sie Anreize setzen, hierzulande besser Fuß zu fassen und in der Gemeinschaft anzukommen. Grundsätzlich soll es schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Pass zu beantragen. Wer eingebürgert werden will, muss sich zugleich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen.
Das deutsche Namensrecht soll deutlich flexibler werden als bisher. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf der Regierung sieht mehr Möglichkeiten für Doppelnamen sowie für Namensänderungen vor. Mehr Freiheiten gibt es auch für traditionelle Namensbildungen in Deutschland lebender Minderheiten sowie von Migrantinnen und Migranten.
Gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen, erhalten Kinder entweder weiterhin den Namen eines der beiden Elternteile; sie können aber künftig auch einen aus diesen gebildeten Doppelnamen erhalten. Volljährige Kinder können auch später durch Erklärung gegenüber dem Standesamt sich für eine der anderen möglichen Namensvarianten entscheiden.
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