Weil die Verbotsverfügung der Hamas von Innenministerin Nancy Faser (53, SPD) noch nicht in Kraft war, kommt es nun zu milden Strafen
Nur wenige Tage nach dem barbarischen Terror-Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel mit über 1200 Toten, mehr als 5400 Verletzten und 240 verschleppten Geiseln, verbreiteten Demonstranten ihren Israel -Hass auch auf deutschen Straßen.versammelten sich knapp eine Woche nach dem Terror-Angriff überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund und demonstrierten unter dem Motto „Freiheit für Palästina“.
“, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt . „Die Beschuldigte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, hierdurch den Eindruck zu erwecken, den am 7. Oktober 2023 auf Teile des Staates Israel verübten terroristischen Überfall der Hamas, in dessen Zuge eine Vielzahl israelischer Zivilisten ermordet wurde, zu befürworten.“Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Drittanbietern angezeigt werden.
BILD-Recherchen ergaben, es handelt sich bei der Trägerin des Plakates um die gebürtige Bautznerin Monique L. . Die Deutsche ist nicht vorbestraft, hat keinen Migrationshintergrund.amas-Verbotsverfügung von Bundesinnenminister Nancy Faeser in Kraft getreten war. Sie kam erst im November. Dann hätte der Fall als Volksverhetzung angeklagt werden können.Daher kommt die Beschuldigte zwangsläufig mit einer milderen Strafe davon. Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt: „Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verhängen.“
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