Guter Artikel auf netzpolitik_org zur Handydatenauslesung bei Geflüchtete|n und dem Versuch des BMI das von freiheitsrechte und RA_MLehnert erstrittene Urteil des BVerwG zu umgehen.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rückführung“ geht aber in eine andere Richtung. Zunächst unternimmt das BMI einen Kunstgriff und teilt die Datenträgerauswertung in zwei Teile: das Auslesen und die Auswertung der Daten. Bislang erfolgte im BAMF beides in einem Schritt.
In den Erläuterungen steht hierzu: „Mit der Änderung wird zudem klargestellt, dass auch mobile Geräte wie Mobiltelefone einschließlich Smartphones und externer Datenwolken, also Daten-Clouds, etwa bei Anbietern wie Google Drive, vom Begriff des Datenträgers umfasst sind.“ Das solle klargestellt werden wegen „der zunehmenden Bedeutung dieser Form der Datenspeicherung bei Personen aus vielen Herkunftsländern“.
Gleichzeitig will das Innenministerium die Möglichkeiten erweitern, Informationen zu finden. Nicht nur Ausreisepflichtige und ihre mitgeführten Sachen sollen künftig zur Identitätsklärung nach Unterlagen und Datenträgern durchsucht werden können. Künftig sollen nach Richterbeschluss auch ihre Wohnungen „und andere Räumlichkeiten“ durchsucht werden dürfen.
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