Haushalte in Deutschland sind dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Jetzt befragt die GEZ Bürger, um mögliche Nicht-Zahler aufzudecken.
“, teilte die Einrichtung in Köln am Mittwoch mit. Ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter werden dafür mit den Bestandsdaten abgeglichen. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet - nach 2013 und 2018 - zum inzwischen dritten Mal statt.Anfang November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern.
Der Beitragsservice riet: „Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online.“ Alternativ könne auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und zurückgesendet werden.Sollte das ursprüngliche Schreiben zunächst ignoriert werden, so folgt ein zweites.
Sollte der Beitrag in der Folge dann nicht gezahlt werden, erhält man Mahnungen und gegebenenfalls einen Vollstreckungsbescheid. Wie derberichtete, ist der Beitragsservice dazu berechtigt, weil alle Erwachsenen in Deutschland laut Gesetz GEZ zahlen müssen.
“. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hervor, die bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig gewesen war.