„Pimmelgate“-Razzia war laut Gericht rechtswidrig
Landgericht Hamburg entschieden, teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag mit. Marlon P. hatte Grote in einem Tweet mit den Worten „Du bist so 1 Pimmel“ beleidigt.
Nach Auffassung der zuständigen Strafkammer lagen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung an sich vor. Es habe ein Anfangsverdacht gegen Marlon P. bestanden, weil der Tweet eine „Formalbeleidigung“ und somit eine Straftat war und die Durchsuchung womöglich hätte Beweise hervorbringen können.
Die Razzia hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Tausende Menschen kritisierten die Aktion im Netz unter dem
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