Der Bundestag will das Büro für den ehemaligen Kanzler Schröder streichen. Der Fall zeigt auch, dass schärfere Regelungen für Ex-Regierungsmitglieder nötig sind.
will dem früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder sein Büro streichen.
Dieser Schritt ist überfällig, und das nicht nur, weil Schröder sich nicht von seinem Freund, dem Kriegstreiber Wladimir Putin, distanziert oder dessen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eindeutig verurteilt. Schon im Jahr 2018 ist der Bundesrechnungshof zum Schluss gekommen, dass die Finanzierung eines Büros für Kanzler a. D. aus Bundesmitteln nur in engen Grenzen zulässig ist - was geflissentlich ignoriert wurde.
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