Muss Swiss einer deutschen Kundin Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrechteverordnung bezahlen, wenn American Airlines eine Versp\u00e4tung hat? Der EuGH sagt ja \u2013 und gibt die Klage zur\u00fcck nach Deutschland.
Auch wenn Teilflüge auf dem Weg zum Ziel von unterschiedlichen Airlines ausgeführt wurden, haben Passagiere bei großer Verspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Der Dienstleister Flightright klagt in Deutschland für eine Passagierin auf 600 Euro Ausgleichszahlung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Die Frau war in Stuttgart losgeflogen und mit mehr als vier Stunden Verspätung an ihrem Ziel Kansas City angekommen. Sie hatte den gesamten Flug in einem Reisebüro gebucht, das ihr ein einheitliches elektronisches Ticket ausstellte.
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