Leser fragen - die Redaktion antwortet
: Ich bin Alleinerbe eines verstorbenen kinderlosen Onkels. Als Neffe habe ich aber nur einen vergleichsweise geringen Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 20 000 Euro. Da keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, muss ich als Begünstigter alle im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten selbst tragen.
Der BFH hat in dieser Entscheidung außerdem festgestellt, dass bei Vorliegen eines Testaments oder Erbvertrags neben dem Vorerben auch der Nacherbe diesen Pauschbetrag für Erbfallkosten in Anspruch nehmen kann. Der Betrag ist zwar für jeden Erbfall für mehrere Miterben nur einmal zu gewähren. Die Abfolge von Vor- und Nacherbschaft stelle jedoch erbschaftsteuerrechtlich nicht einen einheitlichen Erbfall mit mehreren Begünstigten dar, befand der BFH.
Während das bei Gesetzesinitiativen führende Bundesfinanzministerium im Einkommensteuerrecht durch Anhebung von Freibeträgen, Pauschalen und Tarifgrenzen auf die Inflation reagiert, scheint es dagegen bei der Erbschaftsteuer keine Eile zu haben: Die Kostenpauschale für Erben wurde seit dem Jahr 1996 nicht mehr erhöht.
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