Für die Zeit von Donnerstagnacht bis Freitagmittag hat die Lokführergewerkschaft GDL erneut zum Warnstreik aufgerufen. Wer dann mit der Bahn reisen wollte, hat verschiedene Optionen - und Rechte. Arbeitnehmer hingegen sollten ihre Pflichten kennen.
Für die Zeit von Donnerstagnacht bis Freitagmittag hat die Lokführergewerkschaft GDL erneut zum Warnstreik aufgerufen. Wer dann mit der Bahn reisen wollte, hat verschiedene Optionen - und Rechte. Arbeitnehmer hingegen sollten ihre Pflichten kennen.müssen Reisende auf der Schiene mit massiven Einschränkungen rechnen - im Personenverkehr wird der anstehende Ausstand am Donnerstag um 2 Uhr beginnen und am Freitag um 13 Uhr enden, sagte GDL-Chef Claus Weselsky.
Wer etwa Donnerstagabend oder Freitag reisen wollte, hat laut DB auch die Möglichkeit, die Reise vorzuverlegen und mit einem früheren Zug zu fahren. Das ist tatsächlich Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer "anderweitigen Unterkunft" sorgen und den Transfer dorthin organisieren.
Eine Hintertür bietet sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für Reisende, die sogenannte "Rail&Fly"-Tickets über die Airline gebucht haben. Dann sei die Fahrt zum Airport Teil der Flugbuchung und die Airline müsse für Ersatzbeförderung sorgen.Wenn das Bahnpersonal streikt und deshalb der Regional- und Fernverkehr weitgehend stillstehen, müssen Arbeitnehmer dennoch pünktlich beim Job erscheinen.
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