Die Energiepreispauschale meint 300 Euro für so gut wie jeden, der in Deutschland arbeitet. Das Geld soll gewissermaßen als 'Extra-Fahrtgeld zur Arbeit' ausgezahlt werden.
In wenigen Wochen wird den allermeisten Erwerbstätigen in Deutschland die sogenannte Energiepreispauschale ausbezahlt oder gutgeschrieben. Sie ist Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung für Verbraucher, da die Energiepreise so stark gestiegen sind.Es geht dabei um 300 Euro für so gut wie jeden, der in Deutschland arbeitet.
Profitieren sollen davon Berufstätige, die Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft haben, ein Gewerbe betreiben, selbständig sind oder Einkünfte als Arbeitnehmer haben.Auszahlen sollen das erstmal die jeweiligen Arbeitgeber mit dem Lohn für September – sie sollen es dann vom Staat zurückerhalten. Die Empfänger müssen das Geld versteuern, aber keine Sozialversicherung dafür abführen. Dabei gilt der persönliche Steuersatz.
Ganz ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Pro-Forma-Arbeitsverträge, um die 300 Euro zu erhalten, keinen Anspruch darauf ermöglichen. Damit sind Scheinverträge, beispielsweise unter Angehörigen, zu verstehen. Hier werden auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrug angedroht.
Bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden - die bekanntlich keinen Arbeitgeber haben - wird die Energiepreispauschale über die Steuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal abgewickelt. Diese wird entsprechend herabgesetzt.Rentner erhalten die Energiepreispauschale nicht. Denn sie haben keine typischen Fahrtkosten mehr, die im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung stehen, wie es das Finanzministerium auch hier etwas sperrig begründet.https://www.bundesfinanzministerium.
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