Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) setzt die EU-Richtlinie für Väter und andere Co-Elternteile um. So könne früh eine enge Beziehung zum Kind aufgebaut werden.
BERLIN afp/taz | Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat angekündigt, die geplante Regelung zum sogenannten Vaterschaftsurlaub 2023 gesetzlich zu verankern. „Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt kommt nicht mehr in diesem Jahr, aber in 2024“, sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Die zweiwöchige Freistellung für Partner:innen nach der Geburt soll Paus zufolge im Mutterschutzgesetz verankert werden. Damit wird es mitfinanziert von Arbeitgeber:innen. Die Freistellung bezeichnete die Grünen-Politikerin als „weiteren wichtigen Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Mit ihrer Unterstützung leisteten Arbeitgeber dazu einen wichtigen Beitrag.
Paus begründete ihre Ankündigung damit, dass Eltern in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützt werden müssen. Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt sei es wichtig, „dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben“, sagte die Ministerin. Das sei auch wichtig, „damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können“.
Laut Familienministerium gilt die kommende Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ auch ausdrücklich für andere nichtgebärende Partner:innen wie Co-Mütter. Der zweiwöchige, bezahlte Urlaub wurde bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die ehemalige Familienministerin Anne Spiegel hatte diesen Schritt vergangenen Dezember angekündigt.
Mit dem Gesetzesvorhaben setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die einen „Vaterschaftsurlaub“ von mindestens zehn Tagen vorsieht und der mindestens in Höhe des Krankengeldes auszugleichen ist. „Es müssen ja nicht unbedingt 100 Prozent sein“, sagte Paus dazu vergangene Woche in der FAZ.
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