Im vergangenen Jahr wurde nahezu alles teurer: Gas, Strom, aber auch Lebensmittel und Artikel des tägliches Bedarfs schlugen inflationsbedingt mit immer
höheren Kosten zu Buche. Doch mit Preiserhöhungen allein gaben sich die Hersteller offenbar nicht zufrieden. Durch schrumpfende Packungen führten sie die Konsumenten hinters Licht – und kassierten kräftig ab. Die Verbraucherzentrale lässt jetzt über die dreisteste Mogelpackung abstimmen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft zur Wahl der „Mogelpackung des Jahres 2022“ auf. Die Abstimmung steht im Zeichen der sogenannten Shrinkflation, das heißt der versteckten Preiserhöhung durch immer kleinere Verpackungsgrößen. Die Produkte würden von den Herstellern so regelrecht teurer geschrumpft. Ein beliebter Trick, um eine Steigerung des Preises zu verschleiern.Die Verbraucherschützer haben fünf Kandidaten nominiert, bis zum 22.
Die Nominierten im Überblick: „Rama“ von Upfield habe man von 500 auf 400 Gramm zurechtgeschrumpft, das ergebe eine versteckte Preiserhöhung von 25 Prozent. Auch der Inhalt des „Leerdammer“ von Lactalis wurde den Verbraucherschützern zufolge weniger und erhalte damit einen Preisaufschlag von bis zu 43 Prozent. Kandidat „Pringles“ von Kellog habe ebenfalls seine Füllmenge reduziert und erreiche so eine versteckte Steigerung um 25 Prozent.
Beim „Calgon Power Pulver“ von Reckitt Benckiser wurde mutmaßlich ebenso nachgeholfen, und zwar bei den Dosierangaben. Geringere Mengen pro Waschgang ergäben scheinbar mehr Waschgänge pro Packung: 42 Prozent versteckte Preiserhöhung. Zu guter Letzt sind die allseits beliebten „Goldbären“ von Haribo nominiert. Sie kosteten durch eine geringere Füllmenge 14 Prozent mehr. Auch zahlreiche weitere Sorten des Sortiments sollen betroffen sein.
Als leuchtendes Beispiel für den Konsumentenschutz in Sachen Shrinkflation gelte indes Brasilien. Dort seien die Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Inhaltsmenge auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben. Für mindestens sechs Monate könnten Käufer so alte und neue Werte vergleichen.Eine konkrete Forderung der Verbraucherzentrale: Die Möglichkeit zur Reduzierung der Füllmengen in Deutschland an Auflagen zu koppeln.
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