Deutsche Bahn: Fahrgast muss Strafe zahlen - trotz Ticketkauf

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Fallstrick am Bahnsteig: DB-Fahrgast muss 60 Euro Strafe zahlen - trotz Ticket

. Die Liste der Bahn-Aufreger ist lang und nun könnte ein Problem mit dem Ticket als zusätzlicher Punkt aufgenommen werden. Ein DB-Fahrgast musste 60 Euro Strafe für das Schwarzfahren zahlen, obwohl er ein Ticket hatte.Viele werden die Situation kennen: Man sieht die Bahn und setzt zum Sprint an, um sie noch zu bekommen. In dem Stress wird es häufig knapp, noch schnell ein Ticket zu kaufen.

Doch anstatt sein Ticket zu scannen und zum nächsten Fahrgast zu gehen, wies sie ihn auf etwas hin. Der Timer, der oben rechts über dem QR-Code stand, zeigte, ab wann das Ticket gültig ist. In seinem Fall fehlten noch fünf Sekunden bis zur Gültigkeit. Fünf Sekunden, die dem Fahrgast 60 Euro Strafe kosteten. „Diskutieren brachte nichts, auch als sich die Personen neben mir sich zu meiner Verteidigung einschalteten“, schrieb er weiter.

Denn laut der Bahn muss das Ticket vor Fahrtantritt gekauft werden. Dabei hängt der Kaufzeitpunkt auch vom Beförderungsmittel ab. Denn in manchen Fällen muss der Fahrschein schon vor dem Überschreiten der Bahnsteigsperre gekauft werden, wie etwa bei der Nutzung der S-Bahn. Je nachdem, in welchen Verkehrsverbund sich Fahrgäste aufhalten, können sich die Regeln des Ticketkaufes unterscheiden. Im Münchener Verkehrsverbund gilt etwa die 60-Sekunden-Regel.

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