Ist im Betrieb gerade wenig bis gar nichts zu tun, bietet der Arbeitgeber vielleicht vermeintlich großzügig unbezahlten Urlaub an. Bei solche Avancen sollten Beschäftigte hellhörig werden.
von seinen Beschäftigten verlangt, dass sie wegen einer schlechten Auftragslage bitte unbezahlten Urlaub nehmen sollen?in Berlin. Einseitig kann unbezahlter Urlaub nicht angeordnet werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu den vereinbarten Bedingungen zu beschäftigen und zu vergüten. Und der„Da kann der Arbeitgeber nicht sagen, jetzt mach mal unbezahlten
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