Erst entkorkt, dann entlassen: Zwei Mitarbeiter betranken sich ohne Genehmigung im Weinkeller des Arbeitgebers. Das Arbeitsgericht in Düsseldorf entschied nun: Die Kündigung war angemessen.
Ein ungenehmigtes Trinkgelage im betriebseigenen Weinkeller rechtfertigt den Rauswurf des feierfreudigen Mitarbeiters. Das hat das Landesarbeitsgericht inNach der Weihnachtsfeier einer süddeutschen Winzergenossenschaft war einer der Gebietsleiter in sein Hotel zurückgekehrt, wo es ihn aber noch nicht ins Bett zog. Stattdessen ging er mit einem Kollegen zum halben Kilometer entfernten Betrieb und verschaffte sich mit dessen Einlasskarte Zutritt.
Beide tranken vier Flaschen Wein. Die leeren Flaschen standen am nächsten Morgen auf dem Tisch. Auf dem Fußboden lag eine zerquetschte Mandarine, die zuvor an die Wand geworfen worden war. Einer der beiden Mitarbeiter hatte sich neben der Eingangstür erbrochen. Das Hoftor stand offen.
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