Corona-Vorwürfe gegen Ischgl: Kläger können doch wieder auf Schadenersatz hoffen
Österreich, Ischgl: Wintersportler stehen vor einem Schild mit „Ischgl“-Schriftzug im Sonnenschein. Nun brachte das Wiener Oberlandesgericht Bewegung in ein Verfahren zum Corona-Ausbruch 2020 in Ischgl. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wien - Zahlreiche Urlauber klagten auf Schadenersatz, nachdem sie sich im österreichischen Wintersportort Ischgl aninfiziert hatten. Die Schuldfrage in der Causa Ischgl schien eigentlich schon geklärt, denn die Schadenersatzklage eines Touristen war im Januar abgewiesen worden. Doch das Oberlandesgericht Wien hob am Montag das Urteil der ersten Instanz wegen erheblicher Mängel auf. Etwa hundert Kläger können nun doch wieder auf Schadenersatz hoffen.
. Das OLG Wien stellte nun allerdings Verfahrensmängel der ersten Instanz fest. Demnach hatte das Landesgericht nicht geklärt, ob der Kläger vor seiner Abreise eine Mitteilung des Landes Tirol zum Coronavirus vom 5. März 2020 kannte. Der Urlauber hatte sich vom 7. bis 13. März 2020 in Ischgl aufgehalten und sich seiner Überzeugung zufolge dort mit dem Coronavirus infiziert.