'Es ist höchste Zeit!' Dass Paragraf 219a im Bundestag gekippt wurde, hält Justizminister MarcoBuschmann für einen wichtigen Schritt. Demnach dürfen Ärzte künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Der deutsche Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten hat am Freitag dafür gestimmt - damit wird der entsprechende Gesetzesparagraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Der umstrittene Paragraf führte bislang dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten konnten, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. In den vergangenen Jahren waren Ärztinnen und Ärzte wiederholt zu Geldstrafen verurteilt worden, etwa wenn sie auf ihren Internetseiten darauf aufmerksam machten, dass sie Abtreibungen anbieten.
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