Laut Landgericht Berlin darf das Video „Seebrücke des Bundes“ des Künstlerkollektivs Peng nicht mit BMI-Logo verbreitet werden. Nun liegt auch das 19-seitige Urteil vor.
Youtube ist verpflichtet, den erneuten Upload zu verhindern, solange dort das BMI-Logo benutzt wird Foto: Screeshot taz
Doch der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer ging gegen die Nutzung des BMI-Logos zivilrechtlich vor. Er berief sich dabei auf das Namensrecht des Ministeriums. Prozessgegner war nicht das Peng!- Kollektiv, sondern Google als Betreiber von Youtube. Das Video sei dabei nicht eindeutig als Satire erkennbar, so das Gericht. Zum einen dauere das Video nur 74 Sekunden, zum anderen sei es unüblich, Youtube-Videos mehrfach anzusehen, um sie auf Details zu analysieren. Es sei auch nicht damit zu rechnen, dass eine Mehrzahl der Nutzer:innen die am Ende angegebene Domain www.seebruecke.org aufrufe und die dortigen Erläuterungen lese.
Wiederholungsgefahr Denkbar wäre ja auch, so die Richter:innen, dass das BMI-Hoheitszeichen in einem Video mit gegenteiliger, ausländerfeindlicher Botschaft benutzt wird. Auch hiergegen müsse sich die Bundesregierung wehren können.
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