Die Gelder nicht nach Bedarf verteilt, die Verwendung schwer kontrollierbar, der Erfolg nicht messbar: Der Bundesrechnungshof übt nach SPIEGEL-Informationen Grundsatzkritik an dem 6,5-Milliarden-Euro teuren Bildungspaket.
Bund und Länder hatten sich 2019 auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, damit Gelder für die Digitalisierung fließen können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte sich bei der damaligen Kompromissfindung kaum Kontrollrechte über die Mittelverwendung sichern. »Die beschränkten Steuerungs- und Kontrollrechte des BMBF sprechen gegen eine Fortführung der Finanzhilfen«, urteilte nun der Bundesrechnungshof.
Der Bundesrechnungshof kritisiert zudem, dass die Gelder nicht nach Bedarf, sondern einem festgelegten Schlüssel verteilt würden. Dabei werde nicht berücksichtigt, dass einzelne Länder und Schulen bereits über eine gute Ausstattung verfügt hätten. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich die finanzielle Lage des Bundes seit dem Start des Digitalpakts »drastisch verschlechtert« habe. Länder und Gemeinden verfügten mittlerweile über 58 Prozent der Steuereinnahmen, die Schulden des Bundes betrügen »mehr als das Doppelte der Länder«.Außerdem ist nach Ansicht der Prüfer nicht feststellbar, ob sich durch die Bundesbeteiligung das digitale Lernen verbessere.
Das Ministerium konnte zum Prüfbericht Stellung nehmen, der Bundesrechnungshof berücksichtigte die Rückmeldung und gab demnach an: »Das BMBF sieht keine Möglichkeiten zur Änderung. Es könne den Ländern keine Vorschriften machen.«
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