Geht es nach den Expert*innen der Hans-Böckler-Stiftung, sollte die zuständige Kommission den Mindestlohn rasch anheben. Die Inflation mache eine Anpassung nötig.
Die außerordentliche Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde Mindestlohnsei ein Fortschritt gewesen reicht aber noch nicht aus Foto: imago
Die Expert*innen verwiesen zum einen darauf, dass „die von vielen befürchteten negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt ausgeblieben“ seien, seitdem der gesetzliche Mindestlohn 2015 eingeführt wurde. Zugleich sei selbst mit der außerordentlichen Erhöhung nicht einmal die vom Statistischen Bundesamt bei 12,50 Euro angesetzte „Niedriglohnschwelle“ erreicht worden.
Die Böckler-Experten raten der Mindestlohnkommission „dringlich“, die Inflation besonders zu berücksichtigen, da die allgemeine Teuerung Beschäftigte mit niedrigem Entgelt besonders hart trifft. „Eine entsprechende Anpassung des Mindestlohns sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen.“ Das schreibe im Übrigen auch die EU-Richtlinie vor.
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