Besonders aktive Internethändler werden dem Finanzamt gemeldet

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Besonders aktive Internethändler werden dem Finanzamt gemeldet
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Ein neues Gesetz zwingt Online-Plattformen seit diesem Jahr, besonders aktive Verkäufer den Finanzbehörden zu melden. Private Händler müssen das nicht fürchten.

Die gewerblichen Verkäufer, die im Rahmen des Gesetzes agieren, haben genauso wenig etwas zu befürchten wie Privatverkäufer. „Wer sein altes Handy für 200 Euro verkauft oder hin und wieder Kleidung für kleines Geld anbietet, ist ein Privatverkäufer und von der Regelung nicht betroffen“, sagt Du Bois. Die gesetzlichen Grenzen gelten pro Plattform und Jahr.

„Die Neuregelung sollte niemanden davon abhalten, gebrauchte Gegenstände online anzubieten“, sagt Du Bois. Und das auch jenseits der Grenzwerte. „Dass ich gemeldet werde, heißt nicht, dass ich Steuern zahlen muss“, sagt Kuhla. Wer aufräumt und viele gebrauchte Teile bei Ebay einstellt, ist deshalb noch kein gewerblicher Verkäufer, selbst wenn er die Grenze von 30 Verkäufen pro Jahr überschreitet.

Steuern auf private Verkäufe fallen in der Regel nicht an, wenn der Verkaufspreis einer Ware unter dem Neupreis liegt. „Die Sachen müssen im Weiterverkauf billiger sein als der Ursprungspreis“, sagt Kuhla. Handy oder Handtasche sind schließlich benutzt und nicht mehr neuwertig. Wenn der Wiederverkaufswert unterm Kaufpreis liegt, gibt es keinen Gewinn. Dann kann auch keine Ertragssteuer erhoben werden.

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