Beschwerdeführer kritisieren Begründung zum Eilantrag

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Mehrere Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Wiederholungswahl in Berlin haben das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Es begründete am Mittwoch nachträglich die Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wiederholungswahl in Berlin von Ende Januar. Nach Angaben der Beschwerdeführer Bertram von Boxberg (Grüne), Stefan Förster (FDP), Jan Lehmann (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (Linke) erscheint die Argumentation des obersten deutschen Gerichts nicht überzeugend.

In dem Antrag hatten sich mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Bezirksparlamente wie die vier Beschwerdeführer, gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichts gewandt, das eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 verlangt hatte.

Außerdem lasse das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offen, ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die Grundrechte der Beschwerdeführenden verletzt habe. „Ungeachtet der Gefahren, die sich daraus für künftige Wahlen in deutschen Bundesländern ergeben, hat sich das Bundesverfassungsgericht aus einer Prüfung von Landtagswahlen nun vollständig und endgültig verabschiedet“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin abgelehnt, am Mittwoch lieferten die Richterinnen und Richter die Begründung nach. Der Eilantrag habe keinen Erfolg, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei.

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