Ein Berliner Amtsrichter hatte einen Strafbefehl für eine Aktivistin wegen einer Klebeblockade abgelehnt – wegen der Weltlage. Nun rüffelt das Landgericht ihn.
Der Fall polarisierte. Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb von „sehr grundsätzlichen Worten“, mit denen ein Berliner Amtsrichter im Oktober einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl für eine Klimaaktivistin wegen einer Klebeblockade abgelehnt hatte.
Die Justiz suche noch nach einer „gemeinsamen Linie“ zur Frage, ob die Aktionen der „Letzten Generation“ strafbar sind, „einige Richter“ zögerten, alles sei noch offen. Die „Welt“ geißelte den Bericht wegen zur Schau getragener Sympathie mit dem Richter, nannte dessen Entscheidung „puren Hohn“. Die „taz“ jubelte über „richterlichen Widerstand“.Doch der Richter lag daneben. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob eine große Strafkammer am Landgericht seine Entscheidung auf.
So gut wie alle beantragten Strafbefehle sind erlassen worden, nur in zwei Fällen wollten die Richter eine Verhandlung – und nur besagter Amtsrichter lehnte den Strafbefehl ab. Rechtskräftig sind nur wenige Entscheidungen, es gibt Berufungen, in einem Fall sogar Sprungrevision vor das Kammergericht. Davon wird eine Grundsatzentscheidung zu Klimablockaden erwartet – mit Folgen für die Rechtsprechung in Berlin.
Auf sieben Seiten hatte der Richter begründet, warum er den Strafbefehl gegen die 34-jährige Johanna S. aus Würzburg ablehnt und die Blockade für nicht strafbar hält. Eine Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wollte der Richter nicht erkennen. S. hatte sich
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