Im Dezember kündigte Ministerpräsident Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Ministerinnen und Minister die notwendige Änderung einer Verordnung beschlossen.
Im Dezember kündigte Ministerpräsident Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Ministerinnen und Minister die notwendige Änderung einer Verordnung beschlossen.
In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern .
Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei weiter mit.
„Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen“, betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, „die wir mit Augenmaß verfolgen.“ Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.
Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.Melden Sie sich an und diskutieren Sie mit
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