Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreiste, musste während der Pandemie zeitweise für zehn Tage in Quarantäne. Ein Gericht erklärte diese Regelung nun für unwirksam.
"Freistaat Bayern" steht auf einem Schild an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zeitweise geltende Vorgaben des Freistaats zur Quarantäne nach einer Einreise während der Pandemie für unwirksam erklärt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es für einen Ansteckungsverdacht, wie ihn die Verordnung zugrunde legte, regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person gebraucht hätte.
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