Der Flughafen Hahn kommt wohl doch noch zu seinem Bahnanschluss. Das Eisenbahn-Bundesamtes ordnet an, dass die Deutsche Bahn die stillgelegte Hunsr\u00fcckquerbahn zum Airport instandsetzen muss. Eine erste Gerichtsentscheidung gab es bereits 2007.
Die Deutsche Bahn muss einer Gerichtsentscheidung zufolge die stillgelegte Hunsrückquerbahn zum Flughafen Hahn instandsetzen. Ihre Klage gegen entsprechende Anordnungen des Eisenbahn-Bundesamtes scheiterte größtenteils. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch.
Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2007 stehe grundsätzlich fest, dass die Deutsche Bahn zur Instandhaltung der 45 Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Stromberg und Büchenbeuren beim Airport Hahn verpflichtet sei. Im Februar 2020 habe ein anderes Bahnunternehmen Bedarf an der Strecke ab Ende 2021 angemeldet und erklärt, ihm drohten während der fehlenden Betriebsbereitschaft der Gleise jährlich 1,5 Millionen Euro Umsatzeinbußen. Das EBA habe die Deutsche Bahn daraufhin unter Androhung von Zwangsgeld aufgefordert, die Strecke für Zugverkehr zu ertüchtigen.
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