Im Juli entschied der CDU-Politiker Christian Specht die Oberbürgermeister-Wahl in Mannheim knapp für sich. Gegen die Wahl wurde jedoch Einspruch erhoben. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Mannheim - Nach der knappen Oberbürgermeister-Wahl in Mannheim verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag die Klage eines Bürgers gegen das Ergebnis. Er mache Fehler im Wahlverfahren geltend, teilte das Gericht mit. Ein Urteil im Sinne des Klägers könnte dazu führen, dass die Wahl für unwirksam erklärt wird, was zu Neuwahlen führen würde. Verhandelt wird im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.
Die Klage richtet sich den Angaben nach gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Stadt Mannheim und der aktuell als sogenannter bestellter Oberbürgermeister regierende CDU-Politiker Christian Specht sind demnach lediglich am Verfahren beteiligt. Die Position des Regierungspräsidiums ist im Vorfeld klar: "Die Klage ist unzulässig und unbegründet".
Specht hatte im Juli äußerst knapp und mit nur 859 Stimmen Vorsprung gegen den SPD-Kandidaten Thorsten Riehle gewonnen.
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