Die Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt.
Es war eines der großen Streitthemen der Koalition in den vergangenen Wochen: Wie drastisch soll die Wärmewende sein und wie stark werdenDie Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarenn betrieben werden muss.
"Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird", sagte Wirtschafts- und schutzminister Robert Habeck . "Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden."Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangsfristen.
Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit. Der Übergang werde "pragmatisch und sozial verträglich gestaltet", hieß es dazu aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium. "Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und die Optionen - vor allem für den Neubau - noch mal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie."
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