Auf einem Spielplatz in Augsburg trifft ein umfallender Ahornbaum ein Kleinkind und dessen Mutter. Die 20 Monate alte Tochter stirbt. Nun entscheidet ein Gericht über einen Strafbefehl gegen einen städtischen Baumkontrolleur. Hätte der Experte das Unglück vorhersehen müssen?
Nach dem Tod eines Kleinkindes auf einem Spielplatz durch einen umstürzenden Baum ist der für den Ahorn verantwortliche Kontrolleur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass der Mitarbeiter der Stadt Augsburg den durch einen Pilzbefall verursachten Baumsturz nicht habe vorhersehen können.
"Es war ein furchtbarer, tragischer Unfall, für den Sie aber nicht die Schuld tragen", sagte Richterin Alexandra Lehner bei der Urteilsverkündung zu dem angeklagten Gärtner. Der Mann hatte den deutlich schräg wachsenden Baum zuletzt 14 Monate vor dem Unglück untersucht. Den Pilz und die damit einhergehende innere Fäule des Baumes, die zu dem Sturz führte, hatte er nicht erkannt.
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