Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes erinnert an die Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung vor 90 Jahren

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Berlin (ots) - Vor genau 90 Jahren, am 5. Juli 1934, sind mit dem 'Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung' alle Formen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für viele Jahre beseitigt worden.

Vor genau 90 Jahren, am 5. Juli 1934, sind mit dem"Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" alle Formen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für viele Jahre beseitigt worden. Zum Jahrestag des damaligen Reichstags-Beschlusses weisen die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes auf die Bedeutung der Sozialen Selbstverwaltung und auf dieses wichtige Datum für den Sozialstaat hin.

Mit dem"Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung", das am 5. Juli 1934 vom Deutschen Reichstag verabschiedet worden ist, wurde die Selbstverwaltung der Sozialversicherung komplett abgeschafft. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wurden stattdessen staatliche GKV-Kommissare installiert; die Kassenverbände kamen unter die Aufsicht des Reichsarbeitsministers.

"Angesichts des aufgeheizten politischen Klimas in unserer Gesellschaft ist es von unschätzbarem Wert, dass die Soziale Selbstverwaltung einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten schafft. Unsere Arbeit dient damit der praktischen Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates und dem Erhalt des sozialen Friedens", betont Knut Lambertin, Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Versichertenseite.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Soziale Selbstverwaltung zunächst in der Bundesrepublik Deutschland und 1990 dann auch in den neuen Bundesländern wieder eingeführt worden. Sie gewährleistet, dass nicht der Staat, sondern über Wahlen legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler selbst die Sozialversicherungsträger verwalten.

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