Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Dazu ein BR24live.
Im Verfahren gegen Starkoch Alfons Schuhbeck hat die Wirtschaftskammer am Landgericht München den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zudem muss Schuhbeck eine Geldstrafen von mehr als einer Million Euro zahlen. Ein Mitangeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe.
Beim Gericht erzielten diese Einlassungen nur begrenzte Wirkung. Das weitgehende Geständnis von Alfons Schuhbeck im Verlauf des Prozesses bewerteten die Richter als taktisch begründet. Erst nach der Aussage des mitangeklagten IT-Fachmanns habe er sich dazu entschlossen. Zudem sei das Geständnis lückenhaft gewesen, Schuhbeck habe keine wesentlichen Fakten geliefert. Der Gastronom habe bisher auch keine Schadenswiedergutmachung gezahlt.