Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Waldbesucher auf touristischen Wanderwegen nicht erwarten können, dass die Besitzer für ihre Sicherheit sorgen. Dies bestätigt eine Entscheidung in einem Fall aus Magdeburg, bei dem ein Mann auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum verletzt wurde.
Betreten Waldbesucher Wege auf eigene Gefahr, dürfen sie nicht erwarten, dass Besitzer für ihre Sicherheit sorgen. Das gilt auch für touristische Wanderwege. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs , auf die der Deutsche Wanderverband in einer Mitteilung hinweist. Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Fall aus Magdeburg zurückgewiesen.
Das Waldgrundstück gehört der Stadt Thale, von der der Mann ein Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangte. Das Landgericht Magdeburg hatte die Klage zurückgewiesen. In einer Mitteilung hieß es: „Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich.
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