Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klagen der Partei ab - die AfD werde zu Recht beobachtet, weil der Verdacht gegen sie begründet sei.
und entsprechend beobachten, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Klagen der Partei dagegen wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Montag ab.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. AfD-Vertreter hatten im Prozess bereits deutlich gemacht, in Revision gehen zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss den Fall dann abschließend entscheiden. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck erklärte, tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Einstufung als „Verdacht“ rechtfertigten, lägen vor. Nach Überzeugung des Senats sei hinreichend belegt, dass die AfD „Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“. In der AfD gebe es einen „maßgeblichen Teil“, der Deutschen mit Migrationshintergrund nur einen „rechtlich abgewerteten Status“ zuerkenne.
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