Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster.
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Die AfD habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hieß es in der Urteilsbegründung. Für das Vorgehen des Bundesamtes lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor. Folglich müsse es die AfD hinnehmen, dass nachrichtendienstliche Mittel gegen sie angewendet würden.
Die Partei hatte sich in mehreren Berufungsverfahren in Münster dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" sowie die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Mit dem heutigen Urteil wurden alle Klagen der AfD abgewiesen.Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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