Darmstadt/Lindenfels (lhe) - Fast 40 Jahre nach der Vergewaltigung und Ermordung der 15 Jahre alten Jutta beginnt am 15. November vor dem Landgericht
Fast 40 Jahre nach der Vergewaltigung und Ermordung der 15 Jahre alten Jutta beginnt am 15. November vor dem Landgericht Darmstadt der Mordprozess gegen einen 62-Jährigen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Mann soll das Mädchen im Juni 1986 in einem Wald im südhessischen Lindenfels unweit ihres Elternhauses in den Wald gedrängt, mit einem Messer bedroht, sie vergewaltigt und anschließend erstochen haben.
Fast 40 Jahre nach der Vergewaltigung und Ermordung der 15 Jahre alten Jutta beginnt am 15. November vor demder Mordprozess gegen einen 62-Jährigen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Mann soll das Mädchen im Juni 1986 in einem Wald im südhessischen Lindenfels unweit ihres Elternhauses in den Wald gedrängt, mit einem Messer bedroht, sie vergewaltigt und anschließend erstochen haben.
Jutta war am 29. Juni 1986 nach einem Freibadbesuch auf dem Weg nach Hause, als die Tat geschah. Als sie nicht nach Hause zurückgekehrt war, wurde sie als vermisst gemeldet. Mehrere Suchaktionen verliefen erfolglos. Juttas Schicksal blieb gut eineinhalb Jahre ungeklärt, ehe ein Spaziergänger im Februar 1988 ihre skelettierte Leiche entdeckte. Die Jugendliche konnte über ihr Zahnschema, Reste eines blauen Baumwollkleides sowie eines Bikinis identifiziert werden.
Das Verbrechen landete bei den sogenannten Cold-Case-Einheiten von LKA und Polizei Südhessen, die ungeklärte Mordfälle von Zeit zu Zeit systematisch auf neue Hinweise überprüfen und mit neuer Kriminaltechnik auf bislang nicht entdeckte Spuren untersuchen. Bei einer erneuten Prüfung von Genspuren an den alten Beweismitteln wurde DNA des Verdächtigen entdeckt. Zudem gab es Zeugenaussagen, die den Tatverdacht laut den Ermittlern erhärteten.
Der Verdächtige ist nach früheren Angaben der Ermittler mehrfach wegen Sexualdelikten und anderer Straftaten verurteilt worden und kam in eine spezielle geschlossene Einrichtung für psychisch kranke Straftäter. Grundlage dafür war ein Urteil des Landgerichts Kiel.
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