Das Bundeskabinett hat ein umstrittenes Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden regeln
Das Bundeskabinett hat ein umstrittenes Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden regeln soll. In dem Entwurf von Justizminister Marco Buschmann sind erstmals verbindliche Berichtspflichten und eine"effektive, richterliche Kontrolle" für den Einsatz von V-Leuten vorgesehen, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte.
Geregelt werden soll auch, unter welchen Bedingungen eine Verbindungsperson überhaupt als solche eingesetzt werden kann. Dies soll zum Beispiel ausgeschlossen sein, wenn der oder die Betroffene finanziell zu stark abhängig von der Tätigkeit wäre und durch sie einen "wesentlichen Anteil ihres Lebensunterhaltes" verdienen würde. Auch Einsätze über zu lange Zeiträume oder gravierende Verurteilungen können einem Einsatz entgegenstehen.
"Gerade der Einsatz von V-Personen erfordert im Rechtsstaat eine hohe Sensibilität. Deshalb haben wir nun klare, gesetzliche Regeln für ihren Einsatz beschlossen", erklärte. "Die NSU-Untersuchungsausschüsse, die Erkenntnisse aus dem Anschlag am Breitscheidplatz und auch jüngere Fälle aus der Praxis haben deutlich gezeigt, dass ein Bedarf nach klareren Regeln besteht.
An dem Gesetz kam Kritik, weil es in der Praxis die Hürden für mögliche Einsätze von V-Leuten deutlich anheben könnte und weil durch die Berichtspflichten das Entdeckungsrisiko für die V-Leute steigen könnte. Der Richterbund sprach in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss von "realitätsfernen Anforderungen" und "überbordenden Dokumentationspflichten".
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