Münster: Im Berufungsverfahren zum Streit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist heute noch kein Urteil gefallen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster setzte am Abend die Verhandlung nach zwei Tagen aus. Wann sie fortgesetzt wird, ist noch offen.
Münster: Im Berufungsverfahren zum Streit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist heute noch kein Urteil gefallen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster setzte am Abend die Verhandlung nach zwei Tagen aus. Wann sie fortgesetzt wird, ist noch offen.
Die AfD hat das Verfahren über ihre bundesweite Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall immer wieder durch Anträge verzögert. Das Verwaltungsgericht Köln hatte vor zwei Jahren eine Klage der Partei in erster Instanz abgewiesen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat der Verfassungsschutz den jeweiligen AfD-Landesverband bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
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