Ein Mann attackiert immer wieder Menschen auf Hamburger Bahnhöfen, einen ersticht er beinahe. Das Landgericht verurteilt den 34-Jährigen zu
Ein Mann attackiert immer wieder Menschen auf Hamburger Bahnhöfen, einen ersticht er beinahe. Das Landgericht verurteilt den 34-Jährigen zu langer Haft. Nun muss über die Schuldfähigkeit erneut verhandelt werdenDer Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrerer Angriffe auf Menschen an Hamburger Bahnhöfen teilweise aufgehoben. Das Landgericht Hamburg hatte den 34-Jährigen am 17.
Demnach hatte der 34-Jährige das schwerste Verbrechen am 13. März 2022 am Hamburger Hauptbahnhof begangen. Dort war er mit einem Obdachlosen, der ihn um eine Zigarette angebettelt habe, in Streit geraten. Nach Schlägen und Tritten war er dem flüchtenden Mann gefolgt und hatte ihm mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gestoßen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung überlebte der damals 31-Jährige.
Am 28. November 2021 beleidigte er am U-Bahnhof Kellinghusenstraße frühmorgens einen Mann und eine Frau auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig in obszöner Weise. Dann lief er durch das Gleisbett, schlug das Paar und einen Mann, der den beiden zu Hilfe kommen wollte. Am 4. März 2022 attackierte er zwei Männer am U- und S-Bahnhof Barmbek mit einer Bierflasche.
Bei dem Angeklagten sei keine psychische Erkrankung erkennbar. „Ursache für die Taten ist in erster Linie Ihre Persönlichkeitsstruktur“, hatte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten gesagt. Diese Feststellung hob der Bundesgerichtshof nun auf. Außerdem müsse der Einfluss des Drogenkonsums neu bewertet werden. Das Landgericht hatte dem 34-Jährigen eine krankhafte Abhängigkeit von Alkohol, Cannabis und Kokain attestiert.
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