Ein Bewerber für einen Masterstudiengang an der Technischen Universität München (TUM) wurde abgelehnt, da sein Essay mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt worden war. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der TUM.
Eine abgelehnte Bewerbung an der Technischen Universität München ( TUM ) sorgt für Diskussionen: Ein junger Mann hatte sich auf einen Masterstudiengang an der TUM beworben und als Teil der Bewerbung ein Essay eingereicht. Nach Ansicht der Prüfer war das Essay aber mithilfe einer künstlichen Intelligenz wie ChatGPT erstellt worden – und der Einsatz von KI war bei der Bewerbung nicht erlaubt. Der Bewerber klagte gegen die Entscheidung, und verlor.
Das Programme wie ChatGPT können Texte erstellen, die Texten von Menschen täuschend ähnlich sind. Aktuell gibt es keine technische Möglichkeit, einen Text eindeutig als menschen- oder maschinengemacht zu identifizieren. Es bleibt nur der menschliche Blick. Wie also konnte das Essay abgelehnt werden? Das wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht diskutiert – und das Gericht gab der TUM dabei recht. Die Beschaffenheit des Texts sei nur durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz erklärbar, so das Gericht. Der Bewerber habe keine plausible Erklärung vorlegen können, wie sein Text ohne KI hätte zustande kommen können
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