In dem Rechtsstreit hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht sein Urteil verkündet. Mit möglicherweise weitreichenden Folgen.
In Münster ist am Montag ein Urteil in der Berufungsverhandlung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gesprochen worden. Für die Partei ging es dabei um einiges. Das Gericht hat die bisherige Beobachtung der AfD durch den Nachrichtendienst für rechtmäßig erklärt. Nun könnte die Partei schon bald hochgestuft werden.
In der Beobachtung einer „gesichert extremistischen Bestrebung“ gelten weitreichende Überwachungsmaßnahmen eher als verhältnismäßig, als in der Beobachtung eines Verdachtsfalls. Zudem wäre eine Hochstufung ein weiterer Schritt hin zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD in der Zukunft. Ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht folgt aber keineswegs automatisch aus einer Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“.
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